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Werte Vereinskameraden,
aus gegebenen Umständen sieht sich der Vorstand des ASV veranlasst Euch, rechtzeitig vor der Generalversammlung, über einige wesentliche Dinge zu informieren. Diese Dinge sollten Diskussionspunkt in der JHV sein.
Bedingt durch die wirtschaftliche und altersbedingte Entwicklung unseres Vereines vertritt der Vorstand die Auffassung, dass einige wichtige Änderungen in den Bereichen:
- Beitragsanpassung
- Arbeitsstundenanrechnung
- Arbeitseinsatz (Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden)
der Novellierung bedürfen.
Wir haben unter einstimmiger Zustimmung aller Mitglieder die Teichanlage gebaut und ein ehemaliges Gartengrundstück, als Aufstellfläche für unseren Wohnwagen, gekauft.
Verschiedene Anschaffungen wurden getätigt. Weitere, insbesondere für Pflegemaßnahmen,
sind noch vorzunehmen. Es ist aber nicht damit getan etwas anzuschaffen oder zu bauen. Zur Erhaltung sind Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auch zukünftig durchzuführen.
Von unseren ca. 70 Mitgliedern sind zurzeit, gemäß den aufgestellten Regeln zur Arbeitsstundenableistung, 30 voll arbeitsfähig.
Das bedeutet, dass von 42% der Mitglieder die volle Arbeitslast geschultert werden muss.
Um auch weiterhin unsere Anlagen in einem gepflegten und sauberen Zustand präsentieren zu können müssen Veränderungen in Bereichen Beitrag und Arbeit vorgenommen werden.
Dazu stellen wir nachfolgende Überlegungen zur Diskussion:
Der Jahresbeitrag für Aktive wird erhöht.
- Schwerbehinderte bis einschl. 70 Prozent müssen den vollen Jahresbeitrag und
die vorgegebenen Arbeitsstunden je nach Einsatzfähigkeit erbringen.
- Die Altersgrenze zur Erbringung der Arbeitsstunden wird auf 70 Jahre angehoben.
Die Arbeitsstunden werden auf 15 Stunden festgesetzt und bei Festlichkeiten werden Arbeitsstunden angerechnet (bei Festlichkeiten werden behinderte und ältere Mitglieder bevorzugt zur Erbringung der Arbeitsstunden eingeteilt)
Der Beitrag für nicht geleistete Arbeitsstunden wird erhöht
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wollen wir erreichen, dass die anstehenden Aufgaben zukünftig von möglichst allen Mitgliedern angegangen werden.
Wir alle sollten daran interessiert sein unseren Verein zu erhalten, ihn positiv zu präsentieren und damit weiteren Mitbürgern den Anreiz zu schaffen sich bei uns zu engagieren.
Am 1.Mai findet wie immer eine Maifeier am Teich statt, freiwillige Helfer bitte meldet euch an der JHV.
Geplant ist in diesem Jahr sich das erste mal an einem Weihnachtsmarkt in Ranstadt zu beteiligen. Hier könnten wir uns als Verein wunderbar Präsentieren und zeigen, dass wir auch Naturschutz betreiben. Der Verkauf von geräucherten Forellen oder andere Speisen würde uns auch wieder Geld in die Kasse bringen, das hängt aber von eurer Beteiligung ab.
Wichtige Hinweise:
Neue Bankleitzahl und neue Kontonummer
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen (BLZ 506 616 39) Konto Nr. 7160631
Alle die einen Schwerbehindertenausweis haben, bitte eine Kopie an den Vorstand bis spätestens 30.03.2010 senden.
Auszug aus der novellierten Form zur Durchführung des Waffengesetzes §42 a WaffG Führen von Messern.
Seit dem 01.04.2008 ist es verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Unter dieses Verbot fallen somit nicht die klassischen Taschenmesser, die nur mit zwei Händen geöffnet werden können. Sofern Messer mit diesen Merkmalen im Rahmen der Fischerei verwendet werden, ist folgendes zu beachten:
Einen waffenrechtlich relevanten Gegenstand führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (Grundstück) ausübt.
Das Verbot gilt nicht für den Transport der vorgenannten Messer in einem verschlossenem Behältnis
(z.B. durch ein mit einem Schloss verriegelten Angelkoffer, Werkzeugkoffer) oder wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Unter diese Ausnahmebestimmung fällt folglich auch das Führen der o. a. Messer im Rahmen der Jagdausübung oder Fischerei. Kein allgemein anerkannter Zweck ist hingegen das Führen der Messer als Verteidigungsmittel.
Um Abgrenzungsproblemen in der Praxis vorzubeugen, empfiehlt es sich, diese Messer vorsorglich immer in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.
Wir wünschen Euch und Euren Familien ein erfolgreiches Jahr 2010
und hoffen auf Eure Teilnahme bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung.
Petri Heil
Der Vorstand
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