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Von den Anfängen der Nidda bis zur letzten Jahrhundertwende beim ASV Dauernheim.
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Nachrichten des Jahres 2010
Inhalt: Ferienspiele der Gemeinde Ranstadt
Aufruf zur Bach und Flurreinigung
Erneuter Einbruch beim ASV
24 Stunden-Angeln der Jugend
1. Mai am Teich
Weiterer Bauwagen aufgestellt
Betretungsverbot
Jahreshauptversammlung
Rundschreiben 1 - 2010
ASV-Beitrag:
Ferienspiele der Gemeinde Ranstadt
Am 24. und 25. Juli hatte der ASV Dauernheim zwölf Kinder zu Gast die sich im Rahmen der Ferienspiele der Gemeinde Ranstadt für das Hobby der Angelfischerei interessierten und einmal selber Angeln wollten.

Bevor allerdings richtig geangelt werden konnte, erfuhren die Kinder in einem Diavortrag vieles über die Lebewesen und Pflanzen im und am Wasser der Nidda und den Naturschutz am Wasser. Danach ging es in einer kleinen Gerätekunde um die richtige Handhabung der Handangeln. Auch das waidgerechte töten und richtige versorgen gefangener Fische wurde anhand eigens aus einer Fischzuchtanlage angekaufter Regenbogenforellen demonstriert.

Dann war es endlich so weit. Bei bestem Angelwetter konnten sich die Kinder mit eigenen oder bereitgestellten Handangeln an der Teichanlage beim Fischfang erproben. Unter den wachsamen Augen des ASV Jugendwartes Reiner Fich und seinen Helfern wurden die Köder aufgezogen und die Angeln richtig ausgeworfen. Dabei gelang es einen Karpfen und drei der sehr vorsichtigen Schleien zu fangen.

Während der informativen und geselligen Veranstaltung wurden die Kinder mit Speisen und Getränken vom ASV versorgt. Anton Stürzl bereitete die leckeren Forellen und Würstchen auf dem Holzkohlegrill.

Nachfolgend einige Bilder:

"Sauberes  Dauernheim"

im Rahmen der Bachreinigungsaktion der IG-Nidda

Der ASV Dauernheim führt am 25. September 2010 gemeinsam mit der Jagdgenossenschaft Dauernheim eine Reinigung von Bach, Feld, Wald und Flur durch.

Wir freuen uns, wenn sich zahlreiche umweltbewusste Bürgerinnen und Bürger von Dauernheim – aber auch aus den anderen Ortsteilen der Gemeinde Ranstadt - an dieser Müllsammelaktion beteiligen.

Wir treffen uns am Samstag, den 25. Sept. 2010 um 8:45 Uhr an der Turnhalle in Dauernheim.

Falls vorhanden, bitte Arbeitshandschuhe und ggf. Greifer mitbringen – blaue Säcke werden gestellt.

Erneuter Einbruch bein ASV
Gleich zu Beginn der Sommerferien wurde beim ASV Dauernheim der Geräte-Bauwagen an der Teichanlage aufgebrochen. Die Fußabdrücke der eingetretenen Türe weisen eindeutig Spuren von Springerstiefel-Sohlen auf. Das Türschloß wurde von den unbekannten Vandalen herausgerissen.

Nach der Entdeckung der Missetat ist die Türe notdürftig repariert worden. Doch bereits am nächsten Tag wurde der Wagen erneut aufgebrochen und schwer beschädigt. Auch der zweite Bauwagen, der als Unterstand genutzt wird, wurde heimgesucht. Hier sind die Sicherungsschrauben der Bodenstützen herausgeschraubt und gestohlen oder weggeworfen worden.

Der ASV Dauernheim hat Strafanzeige bei der Polizei erstattet und bittet die Bevölkerung um Aufmerksamkeit und um Unterstützung bei der Ermittlung der Täter.

24 Stunden-Angeln der Jugend in Bellersheim
Das 24 -Stunden-Angeln in Bellersheim fand am Wochenende des 5. und 6 Juni 2010 statt. Mit drei Jugendlichen und zwei Betreuern fuhren wir nach Bellersheim. Bei wunderbarem Wetter haben die Fische sehr gut gebissen. Die Ausbeute war sehr gut. Gefangen wurden 5 Karpfen.

Die Judendlichen waren begeistert und genossen das Angeln und Zelten. Mit Getränken und Speisen wurden sie vom Veranstalter gut versorgt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Kameraden aus Bellersheim.

1. Mai am Teich
Grillspezialitäten aus Thüringen und frisch geräucherte Forellen gab es am 1. Mai. Die Aktiven des Angelsportvereins Dauernheim hatten keine Mühe gescheut und boten Original Thüringer Würstchen vom Holzkohlengrill, Fischbrötchen und leckere Regenbogenforellen, die am Tag zuvor ganz frisch in eine spezielle Lake eingelegt worden waren. Bei gutem Wanderwetter nutzten viele Besucher das Angebot. Erstmals hat sich auch das neue Zelt des ASV bewährt. Bot es doch ausreichend Schutz als eine dunkle Wolke für einen kurzen Regenguss die Schleusen öffnete.

Die nachfolgenden Bilder vermitteln einen Eindruck des geselligen Ereignisses.

Weiterer Bauwagen aufgestellt

Der Angelsportverein verfügt jetzt über ein “neues Schulungs- und Informationszentrum“ direkt an der Laisbachmündung. Auf dem dortigen Wiesenstück des ASV wurde im Zuge eines Arbeitseinsatzes der vom Schützenverein übernommene Bauwagen abgestellt. Dieser Bauwagen soll künftig als Anlaufpunkt bei Veranstaltungen und für Schulungszwecke der rührigen Jugendgruppe genutzt werden. Damit kann der alte Wohnwagen an der Gemeindehalle, der längst nicht mehr bewegt werden kann ohne auseinander zu fallen, nun endgültig verschrottet werden. Neben den beiden Bauwagen an der Teichanlage, die als Gerätewagen und als Unterstand bei Arbeitseinsätzen dienen, verfügt der ASV Dauernheim nun über ein drittes Provisorium um die Vereinsarbeit aufrecht erhalten zu können.

Betretungsverbot
Ab dem 15.03.2010 bis einschließlich 30.06.2010 gibt es in den gekennzeichneten Schutzgebietszonen ein Betretungsverbot. Das gilt selbstverständlich auch für die Uferbereiche der betroffenen Nidda-Abschnitte.

Begründung:
Zeitlich befristete Schutzanordnung gemäß §44 Abs.1 Ziffer 1 bis 3 und §3 Abs.1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der frei lebenden, streng geschützten Arten Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz und Weißstorch durch die Untere Naturschutzbehörde!

Achtung !
Eine Zuwiderhandlung stellt nach §69 Abs.2 Ziffer 1 und 2 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar!
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000€ geahndet werden.
Jahreshauptversammlung
Am 28. Februar fand die Jahreshauptversammlung des ASV Dauernheim in der Turnhalle statt, zu der sich etwa ein Drittel der ASV-Mitglieder eingefunden hatte.

Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlußfähigkeit der Versammlung konnten die folgenden Tagesordnungspunkte zügig abgewickelt werden und nach den Berichten der Resort-Leiter und der Kassenprüfer erteilten die anwesenden Mitglieder dem Vorstand einstimmig Entlastung.

Die vakante Posten des Gewässerwartes wurde bis zur nächsten Vorstandswahl kommisarisch von Karl-Heinz Hoppe übernommen, der seither dem Vorstand als Beisitzer angehörte. Seinen damit freigewordenen Beisitzer-Job wurde kommisarisch mit Jürgen Adam besetzt, der auch zum Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz ernannt wurde.

Danach ist ausgiebig über notwendig gewordene Neuregelungen, insbesondere über Veränderungen bei den häufig stattfindenden Arbeitseinsätzen und zur künftigen Gestaltung der Beiträge und der Kostenerstattung, diskutiert worden. Die gemeinsam erarbeiteten Erkenntnisse sollen in der Vorstandsarbeit des laufenden Vereinsjahres Berücksichtigung finden.

Im Anschluß wurden noch Ehrungen besonders aktiver Mitglieder der Jugendgruppe und der Erwachsenen ausgesprochen und kleine Geschenk-Gutscheine ausgehändigt.

Rundschreiben Nr. 1 - 2010

Werte Vereinskameraden,

aus gegebenen Umständen sieht sich der Vorstand des ASV veranlasst Euch, rechtzeitig vor der Generalversammlung, über einige wesentliche Dinge zu informieren. Diese Dinge sollten Diskussionspunkt in der JHV sein.

Bedingt durch die wirtschaftliche und altersbedingte Entwicklung unseres Vereines vertritt der Vorstand die Auffassung, dass einige wichtige Änderungen in den Bereichen:

  1. Beitragsanpassung
  2. Arbeitsstundenanrechnung
  3. Arbeitseinsatz (Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden)

der Novellierung bedürfen.

Wir haben unter einstimmiger Zustimmung aller Mitglieder die Teichanlage gebaut und ein ehemaliges Gartengrundstück, als Aufstellfläche für unseren Wohnwagen, gekauft.

Verschiedene Anschaffungen wurden getätigt. Weitere, insbesondere für Pflegemaßnahmen,

sind noch vorzunehmen. Es ist aber nicht damit getan etwas anzuschaffen oder zu bauen. Zur Erhaltung sind Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auch zukünftig durchzuführen.

Von unseren ca. 70 Mitgliedern sind zurzeit, gemäß den aufgestellten Regeln zur Arbeitsstundenableistung, 30 voll arbeitsfähig.

Das bedeutet, dass von 42% der Mitglieder die volle Arbeitslast geschultert werden muss.

Um auch weiterhin unsere Anlagen in einem gepflegten und sauberen Zustand präsentieren zu können müssen Veränderungen in Bereichen Beitrag und Arbeit vorgenommen werden.

Dazu stellen wir nachfolgende Überlegungen zur Diskussion:

Der Jahresbeitrag für Aktive wird erhöht.

-          Schwerbehinderte bis einschl. 70 Prozent müssen den vollen Jahresbeitrag und

die vorgegebenen Arbeitsstunden je nach Einsatzfähigkeit erbringen.

-          Die Altersgrenze zur Erbringung der Arbeitsstunden wird auf 70 Jahre angehoben.

Die Arbeitsstunden werden auf 15 Stunden festgesetzt und bei Festlichkeiten werden Arbeitsstunden angerechnet (bei Festlichkeiten werden behinderte und ältere Mitglieder bevorzugt zur Erbringung der Arbeitsstunden eingeteilt)

Der Beitrag für nicht geleistete Arbeitsstunden wird erhöht

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wollen wir erreichen, dass die anstehenden Aufgaben zukünftig von möglichst allen Mitgliedern angegangen werden.

Wir alle sollten daran interessiert sein unseren Verein zu erhalten, ihn positiv zu präsentieren und damit weiteren Mitbürgern den Anreiz zu schaffen sich bei uns zu engagieren.

Am 1.Mai findet wie immer eine Maifeier am Teich statt, freiwillige Helfer bitte meldet euch an der JHV.

Geplant ist in diesem Jahr sich das erste mal an einem Weihnachtsmarkt in Ranstadt zu beteiligen. Hier könnten wir uns als Verein wunderbar Präsentieren und zeigen, dass wir auch Naturschutz betreiben. Der Verkauf von geräucherten Forellen oder andere Speisen würde uns auch wieder Geld in die Kasse bringen, das hängt aber von eurer Beteiligung ab.

Wichtige Hinweise:

Neue Bankleitzahl und neue Kontonummer

VR Bank Main-Kinzig-Büdingen (BLZ 506 616 39) Konto Nr. 7160631

Alle die einen Schwerbehindertenausweis haben, bitte eine Kopie an den Vorstand bis spätestens 30.03.2010 senden.

Auszug aus der novellierten Form zur Durchführung des Waffengesetzes §42 a WaffG Führen von Messern.

Seit dem 01.04.2008 ist es verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Unter dieses Verbot fallen somit nicht die klassischen Taschenmesser, die nur mit zwei Händen geöffnet werden können. Sofern Messer mit diesen Merkmalen im Rahmen der Fischerei verwendet werden, ist folgendes zu beachten:

Einen waffenrechtlich relevanten Gegenstand führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (Grundstück) ausübt.

Das Verbot gilt nicht für den Transport der vorgenannten Messer in einem verschlossenem Behältnis   

(z.B. durch ein mit einem Schloss verriegelten Angelkoffer, Werkzeugkoffer) oder wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Unter diese Ausnahmebestimmung fällt folglich auch das Führen der o. a. Messer im Rahmen der Jagdausübung oder Fischerei. Kein allgemein anerkannter Zweck ist hingegen das Führen der Messer als Verteidigungsmittel.

Um Abgrenzungsproblemen in der Praxis vorzubeugen, empfiehlt es sich, diese Messer vorsorglich immer in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.

Wir wünschen Euch und Euren Familien ein erfolgreiches Jahr 2010

und hoffen auf Eure Teilnahme bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung.

Petri Heil

Der Vorstand